Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Allgemeines

Asphaltgruben in Ahlem – Weiteres Gebäude musste geräumt werden

Die städtische Bauordnung musste im Bereich der Ahlemer Asphaltgruben am Montag, den 17. Juni 2024 ein gewerblich genutztes Gebäude räumen. Zuvor hatte die Fachbauleitung gemeldet, dass sich im östlichen Bereich des Mittelstollens im Boden dieses zweigeschossigen Gebäudes ein tragendes Bauteil abgesenkt hatte. Das Gebäude wird von einem Installationsbetrieb und einem Planungsbüro, jeweils als gewerbliche Mieter, genutzt. Das Erdgeschoss dient dabei als Lager und das Obergeschoss wird für Büros genutzt.

Nach Inaugenscheinnahme durch die Statiker der städtischen Bauordnung ergab sich das Lagebild, dass sich der Betonboden im Erdgeschoss des Objektes in einem Radius von etwa fünf Metern abgesenkt hatte. Hiervon betroffen war auch eine tragende Stütze, die um circa vier Zentimeter abgesackt war. Damit war die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr sichergestellt, sodass es umgehend geräumt werden musste. Die Bauordnung hat die Situation sowohl mit dem Gebäudeeigentümer als auch Vertretern der beiden gewerblichen Mieter vor Ort ausführlich erörtert.

Die Fachbauleitung geht davon aus, dass sich ein direkt unter dem Gebäude befindlicher, senkrecht von der Erdoberfläche in die Grubenbaue führender ehemaliger Schacht, der früher mit Lockermasse verfüllt worden war, abgesenkt hat, also ein kleiner Tagebruch unter dem Gebäude gefallen ist. Da ein weiteres Nachsacken dieses Schachtes nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt auch die Fachbauleitung die Räumung des Gebäudes.

Verfüllarbeiten finden in dem betroffenen Bauschnitt des Mittelstollens aktuell nicht statt. Aus bautechnischen Gründen kann dieser Teil des Mittelstollens erst ganz am Ende des Verfüllprozesses verfüllt werden. Für die betroffenen, gewerblichen Gebäudenutzer*innen bedeutet dies, dass sie voraussichtlich noch rund ein halbes Jahr warten müssen, bis das Gebäude wieder genutzt werden kann. Die Bauverwaltung hat bereits erfolgreich eine Ersatzlagerfläche und Räume für Ersatzbüros für die Firmen gesucht.

„Zum Schutz für Leib und Leben ist die Sperrung des Gebäudes wichtig, so bedauerlich der Vorgang für die Mieter*innen ist. Umso mehr bedanken wir uns für das auch in diesem Fall wieder konstruktive Mitwirken der vor Ort Betroffenen. Es ermöglicht den bauausführenden Firmen und unseren Mitarbeitenden, diese bautechnisch komplexe Aufgabe zügig im Sinne aller zu erledigen“, sagt Stadtbaurat Thomas Vielhaber und führt weiter aus: „Die erneute Räumung eines Gebäudes im Bereich der Ahlemer Asphaltgruben zeigt, dass wir mit den Sicherungsarbeiten akute Gefahrenabwehr betreiben. Vorliegend haben wir erstmalig im Bereich der Asphaltgruben einen gefährlichen Bauzustand mit bereits eingetretener, massiver Schädigung eines tragenden Bauteils mittels einer Nutzungsuntersagung abwehren müssen.“

Die Bauverwaltung der Landeshauptstadt erkundet und sichert durch Verfüllung seit Anfang 2022 den ehemaligen, tagesoberflächennahen Altbergbau im hannoverschen Stadtteil Ahlem, in welchem ab Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1920er-Jahre Naturasphalt in drei unterirdischen Grubensystemen abgebaut wurde. Das Gebiet ist heute überbaut mit einer Vielzahl an Gebäuden. Das erste Stollensystem, der Südstollen, ist bereits seit Monaten abschließend gesichert. Die Eigentümer*innen können die Flächen darüber wieder uneingeschränkt nutzen. Die verbleibenden beiden Stollensysteme, der Mittel- und Nordstollen, werden seit Juli 2023 parallel durch Verfüllung gesichert. Die Kosten von rund 40 Millionen Euro für die Sicherung teilen sich zu gleichen Teilen die Landeshauptstadt, die Region Hannover und das Land Niedersachsen.

Bildquellen:

  • Stadt Hannover: Stadt Hannover